Ihre Entlassung
Auf dem Weg der Besserung
Im Verlauf des stationären Aufenthaltes zeichnet sich ein möglicher Termin für Ihre Entlassung in der Regel ab. Dieser ist abhängig vom Krankheitsbild, des Befindens und eventuell noch ausstehender Untersuchungsergebnisse. Nach Möglichkeit teilt der behandelnde Arzt oder die Ärztin den Entlassungstermin mindestens einen Tag vorher mit, damit Ihre Angehörigen oder Freunde rechtzeitig informiert werden können und alles für eine eventuell notwendige ambulante Weiterbetreuung in die Wege geleitet werden kann.
Sollte eine häusliche Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst notwendig sein, oder aber eine vorübergehende Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, unterstützen unsere Sozialen Dienste gerne bei der Organisation.
Natürlich versuchen wir, Ihren Aufenthalt so kurz wie möglich zu halten, weshalb eine Entlassung durchaus auch am Wochenende stattfinden kann.
Ärztliches Entlassungsgespräch
Alles, was relevant für die Zeit nach dem stationären Aufenthalt ist, kommt beim ärztlichen Entlassungsgespräch aufs Tableau. So beispielsweise Hinweise zu Ihrem aktuellen körperlichen Zustand, zur weiteren Medikation, oder aber Verhaltensregeln im Rahmen der weiteren Genesungsphase.
Zudem wird bei Entlassung ein Kurzbrief für den weiterbehandelnden Arzt ausgehändigt, der die wichtigsten medizinischen Fakten und Informationen enthält. Diesen sollten Sie bei dessen nächster Konsultation unbedingt mitbringen. Gelegentlich kann es vorkommen, dass zum Entlassungszeitpunkt noch nicht alle Unterlagen vorliegen, und diese entsprechend erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden können. Wartezeiten können in unseren gemütlichen Aufenthaltsräumen oder in unserem schönen Park überbrückt werden. Das Gepäck kann derweil im Eingangsfoyer im Schließfach sicher verwahrt werden.
Der behandelnde Arzt oder die Ärztin wird Sie übrigens auch über mögliche nachstationäre Behandlungstermine im Krankenhaus informieren, die dann in aller Regel in der Ambulanz der jeweiligen Fachabteilung durchgeführt werden.
Entlassmanagement
Bereits bei der Aufnahme ermitteln wir individuelle Bedarfe, die eventuell bei Entlassung notwendige Maßnahmen nach sich ziehen könnten und informieren intern die relevanten Stellen.
Im Rahmen des Entlassungsprozesses und zur Sicherstellung einer reibungslosen Anschlussversorgung, kann es unter Umständen erforderlich sein, dass Kontakt mit externen Stellen aufgenommen werden muss (z. B. mit Hausärzten, Krankenkassen, Sanitätshäusern ...).
Unser Entlassmanagement basiert auf einer ganzheitlichen Sichtweise sowie klar definierten Qualitätsstandards und berufsethischen Prinzipien. Um gesetzeskonform zu agieren, ist die schriftliche Einwilligung der Patient:innen, dass zu diesem Zweck Daten an Dritte übermittelt werden dürfen, erforderlich.
Eine solche Einwilligungserklärung erhalten Sie bereits bei Aufnahme zur Unterzeichnung.
Patienteninformationen zum Entlassmanagement
(hier orientieren wir uns an den seit 1. Oktober 2017 geltenden Vorgaben für das Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V)
Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung aus dem Krankenhaus. Die Zuständigkeit für die weitere Behandlung geht dann auf den Hausarzt, einen niedergelassenen Facharzt, eine Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtung über. Damit es hierbei nicht zu Unterbrechungen in der medizinischen Versorgung, der Organisation von Maßnahmen oder des Informationsflusses kommt, haben wir für Sie ein aktives Entlassmanagement.
Unser Entlassmanagement basiert auf einer ganzheitlichen Sichtweise, sowie klar definierten Qualitätsstandards und berufsethischen Prinzipien.
Unsere Sozialarbeiterinnen organisieren und koordinieren die Übergänge zwischen den unterschiedlichen Versorgungsbereichen – stationär, ambulant, Rehabilitation, Pflege und Versorgung. Sie beraten Patienten und ihre Angehörigen über die Möglichkeiten der nachstationären Versorgung, leiten notwendige Maßnahmen ein und klären Kostenübernahmen. Hierzu arbeiten je nach Bedarf verschiedene Berufsgruppen und Bereiche eng zusammen.
Bereits bei Ihrer Aufnahme informieren Sie die Mitarbeitenden des Patientenmanagements über Maßnahmen und Leistungen des Entlassmanagements sowie dessen gesetzlichen Hintergrund.
Um im weiteren Verlauf für Sie tätig werden zu können, bedarf es Ihrer schriftlichen Einwilligung sowohl zur Durchführung des Entlassmanagements als auch zur Kontaktaufnahme mit Ärzten, Heilmittelerbringern (z.B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten), Sanitätshäusern und zur Einbindung Ihrer Kranken- oder Pflegekasse jeweils einschließlich des damit verbundenen Datentransfers. Als Patient haben Sie im Rahmen des Entlassmanagements selbstverständlich das Recht, Ihren Arzt, Physiotherapeuten, Pflegedienst, etc. frei zu wählen.
Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Entlassmanagement besteht nicht. Patienten können jederzeit formlos schriftlich ihre Einwilligung widerrufen. Bitte beachten Sie jedoch: benötigen Patienten eine Weiterversorgung, kann die Ablehnung dazu führen, dass Behandlungen nicht frühzeitig oder rechtzeitig genug eingeleitet werden können. Ebenso kann sich der Anspruch aus Leistungen der Kranken- oder Pflegekasse durch eine spätere Antragsstellung verzögern.
Bei Rückfragen zum Entlassmanagement kontaktieren uns insbesondere nachbehandelnde Ärzte und Einrichtungen gerne
von
Mo - Fr von 9:00 Uhr - 19.00 Uhr
bzw.
Sa / So / Feiertag von 10:00 Uhr - 14:00 Uhr
unter Tel.: 0281 106-5980
Check-Out
Vor dem Auschecken überprüfen Sie bitte:
- Habe ich auch nichts vergessen?
- Habe ich noch Wertgegenstände im Safe deponiert?
- Habe ich mir das Restgeld von meiner Telefonkarte auszahlen lassen?
Der Check-Out sollte bis 9.30 Uhr erfolgen, damit reibungslos die Auf- und Vorbereitungsmaßnahmen für die nachfolgende Belegung durchgeführt werden können.
Ein leckeres Frühstück wird am Entlassungstag selbstverständlich noch serviert.
Entlassungsgespräch
Das müssen Sie nach dem stationären Aufenthalt beachten
Entlassmanagement
Für einen sauberen Übergang in Ihre nächste Behandlungsphase
Check-Out
Bitte vergessen Sie nichts, wenn Sie uns verlassen